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Sie sind hier : Volkshilfe OÖ > Erwachsene > Beratung > Beratung für Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten > Rechts-Beratung für Flüchtlinge

Rechts-Beratung für Flüchtlinge

Vorlesen

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Die Rechts-Beratung hilft im Zulassungs-Verfahren, im Asyl-Verfahren und bei Problemen mit der Fremden-Polizei.

Was ist das Asyl-Verfahren?
In vielen Ländern auf der ganzen Welt ist Krieg. Weil sie jeden Tag Angst um ihr Leben haben, fliehen die aus ihrem Heimat-Land. Manche von den Flüchtlingen kommen nach Österreich.
Damit sie in Österreich bleiben dürfen, müssen sie einen Asyl-Antrag stellen. Diese Menschen werden auch Asyl-Werberinnen und Asyl-Werber genannt. Sie bewerben sich um Asyl.
Sobald jemand in Österreich einen Asyl-Antrag stellt, bekommt sie oder er automatisch eine Rechts-Beraterin oder einen Rechts-Berater zugewiesen. Das ist vom Gesetz vorgeschrieben.
Ob die Menschen Asyl bekommen und in Österreich bleiben dürfen oder nicht, wird im Asyl-Verfahren geklärt.

Was macht die Rechts-Beratung?

Die Rechts-Beratung unterstützt und begleitet die Asyl-Werberinnen und Asyl-Werber während dem gesamten Asyl-Verfahren.

Die Rechts-Beratung

  • hilft den Asyl-Werberinnen und Asyl-Werbern durch persönliche Beratung
  • hilft beim Ausfüllen von Anträgen und beim Verfassen von Schreiben
    zum Beispiel beim Schreiben der Beschwerde, wenn der Asyl-Antrag abgelehnt wird
  • hilft bei der Vorbereitung auf Verhandlungen am Asyl-Gerichtshof
  • begleitet und vertritt die Asyl-Werberinnen und Asyl-Werber bei Befragungen oder Verhandlungen am Asyl-Gerichtshof
  • hilft bei Problemen mit der Fremden-Polizei
    zum Beispiel bei Abschiebung, Schubhaft oder Aufenthalts-Verbot

Die Rechts-Beraterinnen und Rechts-Berater arbeiten mit Übersetzerinnen und Übersetzern zusammen. Das sind Menschen, die mehrere verschiedene Sprachen sprechen können. Sie übersetzen zwischen den Asyl-Werberinnen und Asyl-Werbern und den Beraterinnen und Beratern.
Die Übersetzerinnen und Übersetzern sind bei jedem Beratungs-Gespräch und bei jeder Verhandlung dabei.

Wo gibt es die Rechts-Beratung?

Die Rechts-Beraterinnen und Berater kommen direkt zu den Asyl-Werberinnen und Asyl-Werbern, zum Beispiel ins Erst-Aufnahme-Zentrum oder zur Fremden-Polizei.

Kontakt

Rechts-Beratung
Telefon-Nummer: 0732 / 60 30 99

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Glimpfingerstraße 48, 4020 Linz
Telefon-Nummer: 0732 3405
ta.eo1610864512o-efl1610864512ihskl1610864512ov@ec1610864512iffo1610864512
ZVR 064371505

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