Staatsanwaltschaft entkräftet Vorwürfe
Mitte Mai 2020 wurden Vorwürfe laut, die Volkshilfe OÖ missbrauche das Kurzarbeitsmodell. Die Finanzpolizei reagierte mit einer Hausdurchsuchung und Befragungen von MitarbeiterInnen. Zwei Monate später haben sich die Vorwürfe in Luft aufgelöst.
„Wir haben von unserem Anwalt die Information bekommen, dass in der unsäglichen Causa rund um die Missbrauchsvorwürfe gegen die Volkshilfe OÖ die Staatsanwaltschaft von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens absehen wird. Das bedeutet, dass wir die Kurzarbeit völlig korrekt abgewickelt haben und mangels ausreichenden Verdachts eines strafbaren Verhaltens nicht einmal ein Strafakt angelegt wird“, erklären dazu Mag. Karl Osterberger, Geschäftsführer der Volkshilfe OÖ und Bernhard Gruber, Geschäftsführer der Gesundheits- und Sozialen Dienste GmbH (GSD).
Zur Vorgeschichte: Aufgrund der behördlichen Auflagen wurde die Volkshilfe OÖ am Beginn der Corona-Krise angehalten, die Dienstleistungen entsprechend zu reduzieren sowie „kostendämpfende Maßnahmen“ einzuleiten. Daher wurden – nach Vorgaben des Landes OÖ und um systemrelevante Arbeitsplätze zu sichern – MitarbeiterInnen beim Arbeitsmarktservice (AMS) zur Kurzarbeit angemeldet. Und zwar – wie nun bestätigt wurde – völlig korrekt. Dass daher auch eine parlamentarische Anfrage der FPÖ an Finanzminister Gernot Blümel de facto „im Sand verlief“, sei zu erwarten gewesen. „Weil den Vorwürfen von Beginn weg jegliche Grundlage fehlte“, so Osterberger.
Noch keinen Cent erhalten
„Wir haben bis dato keine Ausfallsstunden beim Arbeitsmarktservice zur Abrechnung gebracht und daher bislang keinen Cent erhalten. Die ersten Ausfallsstunden für den Kurzarbeits-Zeitraum von Mitte März bis Ende April werden beim AMS bis Mitte August eingereicht“, erklärt Dr. Michael Schodermayr, der Vorsitzende der Volkshilfe OÖ. Dazu komme, dass die Volkshilfe als gemeinnützige Organisation keinerlei Motivation für einen Missbrauch habe. „Wir haben Finanzierungszusagen der öffentlichen Hand und könnten uns außerdem etwaige Erlöse gar nicht einbehalten“, so Schodermayr.
Zu Unrecht an den Pranger gestellt
Schodermayr, Osterberger und vor allem der Mitte Mai im Fokus der Medienberichterstattung gestandene GSD-Geschäftsführer Bernhard Gruber finden es nach wie vor „befremdlich, dass von den zahlreichen von der Finanzpolizei überprüften Unternehmen die Volkshilfe als einziges Unternehmen in Österreich namentlich in den Medien erwähnt wurde“. Die ganze Angelegenheit habe dadurch für große Betroffenheit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt. Eben noch als systemrelevante „Heldinnen und Helden des Alltags“ gefeiert, sahen sie sich plötzlich diesen aus der Luft gegriffenen Vorwürfen ausgesetzt.
Absolute Transparenz
„Um die Vorwürfe zu entkräften, haben wir von Beginn weg auf absolute Transparenz gesetzt“, sagt Osterberger. Die Abrechnung werde daher nicht nur in enger Abstimmung mit den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern des AMS, sondern auch mit neutralen Expertinnen und Experten von PricewaterhouseCooper (PwC) vorbereitet beziehungsweise durchgeführt.
Solidarität mit der Volkshilfe OÖ
GSD-Geschäftsführer Bernhard Gruber weist abschließend darauf hin, dass das Modell der Kurzarbeit auch von anderen Unternehmen aus der Sozialwirtschaft genutzt und umgesetzt wurde und wird. „Diese haben sich ob der Vorwürfe gegen die Volkshilfe von Beginn weg mit uns solidarisch erklärt und die behördliche sowie vor allem mediale Vorgehensweise gegen unsere gemeinnützige Organisation scharf kritisiert“, erklärt Gruber.
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Mag. Andreas Schmolmüller
Volkshilfe Oberösterreich
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