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Kinderarmut Abschaffen

Gemeinsam gegen Kinderarmut.

Soziale Arbeit ermöglicht soziale Teilhabe

Die Volkshilfe setzt sich gemeinsam mit engagierten Menschen gegen soziale Ungerechtigkeit und Ausgrenzung von armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Kindern und Jugendlichen in Österreich ein. Wir fordern gleiche Chancen und ein gutes Leben für alle Kinder, unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Aktuell ist es der Volkshilfe möglich, im Rahmen des Projekts „Gemeinsam gegen Kinderarmut. Soziale Arbeit ermöglicht soziale Teilhabe“, armuts- oder ausgrenzungsgefährdete Kinder und Jugendliche nachhaltig und österreichweit zu unterstützen. Dieses Projekt wird vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gefördert und besteht aus den folgenden zwei Teilen:

Teil 1: „Soziale Arbeit mit und für armuts- oder ausgrenzungsgefährdete Kinder und Jugendliche“

Das Projekt „Soziale Arbeit mit und für armuts- oder ausgrenzungsgefährdete Kinder und Jugendliche“ der Volkshilfe bietet ein sozialarbeiterisches Angebot in allen neun Bundesländern an. Durch die Unterstützung von Sozialarbeiter*innen bei diversen Anträgen, bei der Organisation direkter existenzieller Hilfe und durch Entlastungsgespräche mit Eltern, Kindern und Angehörigen, soll Ermächtigung und Empowerment von armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Familien in ganz Österreich gefördert werden.

Wer das kostenlose Angebot nutzen will, kann mit der*dem Sozialarbeiter*in im jeweiligen Bundesland Kontakt aufnehmen. Die Kontaktdaten finden Sie in der Infobox (siehe Kontakte) und im Folder (siehe Downloads).

Teil 2: „Urlaub von der Armut“

Als weiterer Schwerpunkt des Projekts steht die soziale Teilhabe von armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Kindern und Jugendlichen im Fokus. Wir ermöglichen Soziale Teilhabe, indem wir kostenlose Angebote im Bereich Freizeit organisieren. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern die Möglichkeit zu bieten, an Aktivitäten teilzunehmen.

Die diversen Unterstützungsangebote werden in einem persönlichen Gespräch mit der*dem zuständigen Sozialarbeiter*in besprochen. Die Kontaktdaten dazu finden Sie in der Infobox (siehe Kontakte).

Wer kann um Unterstützung ansuchen?

Das Projekt bietet Unterstützung für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, welche in einem Haushalt leben, der armuts- oder ausgrenzungsgefährdet ist. Der Wohnsitz muss in Österreich sein.

Wer gilt als armutsgefährdet?

Als armutsgefährdet gilt, wer mit weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung auskommen muss. Diese Einkommensgrenze wird Armutsgefährdungsschwelle genannt. Aktuell liegt sie in Österreich bei 1.392 Euro monatlich für einen 1-Personen-Haushalt. Der Wert erhöht sich pro weiterer erwachsener Person im Haushalt um 696 Euro und pro Kind unter 14 Jahren um 418 Euro.

Quelle: Statistik Austria 2023